Vielfalt leben – Kraft schöpfen – Gemeinsamkeit erleben

Gemeinsam Kirche sein!

Herzlich willkommen auf der Webseite der Evangelischen Kirchengemein-de Berlin-Altglienicke!
Machen Sie mit bei einem der vielen Angebote unserer Gemeinde. Für jedes Alter ist etwas dabei. Lernen Sie Menschen kennen, unternehmen Sie etwas zusammen mit anderen oder steigen Sie einfach mal aus Ihrem Alltag aus und tanken auf. Gelegenheiten dazu gibt es viele.
Auf unserer Webseite finden Sie alle Gottesdienste, alle Veranstaltungen und Konzerte.

Natürlich sind wir nicht allein, sondern sind Teil des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Süd-Ost und der EKBO (Evangelische Kirche Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz).

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Vorläufige Ergebnis der Wahl zum Gemeindekirchenrat

Die Wahl zum neuen GKR ist nach Aussage des Wahlvorstandes ordnungsgemäß verlaufen.
Zuerst ein großes Dankeschön ALLEN, die sich zur Wahl gestellt haben und die an der Wahl teilgenommen haben.
Einen herzlichen Glückwunsch all jenen, die zu Mitgliedern des GKR gewählt wurden.

Das Wahlergebnis spiegelt noch nicht die endgültige Zusammensetzung des neuen GKR's wider, da jede gewählte Person innerhalb einer Woche erst die Annahme der Wahl erklären muss.

Wahlergebnis nach Stimmenanzahl:
gewählte Älteste 
Maja Schneider 171
Mathias Ziebarth 146
Justus Münster 138
Anastasia Reich 136
Jonas Prokasi 131
Roland Stenz 130
Matthias Werner 128
Claudia Lanken 119
Frank Lüth 103

gewählte Ersatzälteste
Joachim Schmidt 103*
Heike Machus 98

nicht gewählt
Ekkehard Delbrück 94
Viola Otto 90

*Der Wahlvorstand hat gemäß Wahlordnung bei Stimmengleichheit durch Los entscheiden müssen.

 
Im nächsten Gottesdienst nach dem Wahltag (2. Advent, 07.12.2025) werden die Namen der Gewählten der Gemeinde bekanntgegeben. Von da an läuft auch die Einspruchsfrist bis zum 15.12.2025, 0:00 Uhr, auf die hiermit hingewiesen wird. Erst danach steht endgültig die Zusammensetzung des GKR's fest.

Nach Ältestenwahlgesetz §24 Wahlanfechtung gilt:

§ 24
Wahlanfechtung

( 1 ) 1 Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann innerhalb einer Woche, nachdem die Namen der Gewählten im Gottesdienst oder in anderer Weise bekannt gegeben sind, gegen die Wahl oder die Gewählten schriftlich Beschwerde beim Kreiskirchenrat einlegen. 2 Bei Bekanntmachungen in anderer Weise wird die Frist nur dann in Lauf gesetzt, wenn die Bekanntmachung auch durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht worden ist. 3 Die Beschwerde bedarf der Begründung. 4 Mit ihr kann nur geltend gemacht werden, dass das Wahlverfahren Fehler enthalte oder dass eine Gewählte oder ein Gewählter nicht wählbar sei. 5 In den Fällen des § 11 Absatz 2und § 15 Absatz 8 können nur Einwendungen erhoben werden, die zuvor mit den dort genannten Rechtsbehelfen geltend gemacht wurden. 6 Fehler bei der Bekanntmachung nach § 6 Satz 2 oder der Wahlbenachrichtigung (§ 15 Absatz 6) können mit der Wahlanfechtung nicht gerügt werden.
( 2 ) 1 Der Kreiskirchenrat entscheidet über die Beschwerde. 2 Ergibt die Nachprüfung der mit der Beschwerde gerügten Rechtsverstöße, dass ein Wahlfehler vorliegt, der geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen, bestimmt der Kreiskirchenrat, ob und in welchem Umfang die Wahl zu wiederholen ist, und legt gegebenenfalls zugleich einen neuen Wahltermin fest. 3 Der Kreiskirchenrat teilt seine mit Gründen versehene Entscheidung der oder dem Beschwerdeführenden und den durch die Beschwerdeentscheidung beschwerten Ältesten und Ersatzältesten mit Rechtsmittelbelehrung sowie dem Gemeindekirchenrat mit.